Demokratie
abschaffen?

Nein!

Die Einführung von Notrecht im Kanton Bern schwächt den Souverän!

Ein Skandal!

Im Kanton Bern soll ein Stück unserer direkten Demokratie abgeschafft werden. Leider hat der Grosse Rat die Verfassungsänderung zwecks Einführung dringlicher Gesetze durchgewunken.

Heisst das Berner Stimmvolk am 3. März die Einführung dringlicher Gesetze gut, kann jedes beliebige Gesetz als «dringlich» erklärt werden. Die Referendumsfrist muss nicht abgewartet werden. Die Stimmbevölkerung verliert also das demokratische Mitspracherecht.

Diesen Angriff auf unsere Demokratie müssen wir unbedingt abwehren.
Die Schweiz ist und bleibt eine direkte Demokratie.

Deshalb:
Im Kanton Bern am 3. März NEIN zur
gefährlichen Verfassungsänderung!

Überparteiliches Komitee Notrecht Nein

Franz Böni
Kampagnenleiter MASS-VOLL!

« Ich fordere den Ausbau der Volksrechte statt deren schrittweisen Abbau. Bewahren wir die Werte die unser Land zum erfolgreichsten auf dem Planeten gemacht hat. Deshalb stimmen auch Sie NEIN zu diesem demokratiefeindlichen Gesetz. »

Bernhard Hess
Alt Nationalrat und Stadtrat SVP

« Niemals dürfen Notverordnungen oder Notverfügungen die demokratische Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger eindämmen. Hände weg von der Beschneidung der Volksrechte und der Direkten Demokratie! »

Sabina Geissbühler-Strupler
Alt Grossrätin SVP

« Keine Stärkung der Regierung und Verwaltung und gleichzeitig Schwächung des Mitspracherechts der Berner Bevölkerung. Deshalb: Wehret den Anfängen des Demokratieabbaus und stimmt am 3. März «Nein» zur Änderung der Kantonsverfassung! »

Urs Ramseier
Vorstand Verfassungsfreunde

« Notrecht ist kein Volksrecht. Es ist gefährlich, den Berner Politikern dieses Willkür-Werkzeug zu geben! Das Volk darf nicht entmachtet werden. »

Andreas Beyeler
Präsident SD Bern

« Wir haben genügend Gesetze, um in einer Notlage zu reagieren. Zudem ist nicht klar definiert, was eine Notlage ist. Darum ist die gefährliche Verfassungsänderung abzulehnen. »

Andrea Geissbühler
Alt Nationalrätin SVP

« Mit der Änderung der Kantonsverfassung können die Regierung und 2/3 des Grossen Rates dringliche Gesetze erlassen, die sofort in Kraft treten. Pro forma darf dann die Berner Bevölkerung nachträglich über
die bereits umgesetzten Massnahmen abstimmen.»